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Bestellung:

Die CO2 Flaschen bleiben Eigentum des Lieferanten. Wenn kein Leergut vorhanden ist, wird pro Flasche ein Pfand von 59,50 EUR (50 EUR netto) in Rechnung gestellt. Diese Pfandzahlung wird gegen Nachweis der Zahlung (Rechnung aubewahren) zurückerstattet wenn die Flaschen komplett zurück gegeben werden. Die CO2-Flaschen werden von der Firma Linde hergestellt und befüllt. Deshalb werden auch nur Linde-Flaschen zur Rückgabe akzeptiert. Wenn Leergut vorhanden ist, können leere Flaschen gegen volle umgetauscht werden. In diesem Fall ist nur die  Befüllung zu bezahlen. Miete für die Flaschen fällt nicht an. Im Preis ist die Lieferung frei Haustür inbegriffen. Die Flaschen unterliegen einer regelmäßigen TÜV-Prüfung und sind mit einem Barcode versehen, der eine Rückverfolgung ermöglicht. Die Rechnungstellung erfolgt durch das liefernde Unternehmen.
 

Gefahrenhinweise:

Zulässige Raumgößen
 

Einsatz von CO2 Gasflaschen in geschlossenen Räumen

Gasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein. Sie dürfen nur stehend benutzt werden, weil sonst Druckminderer und Sicherheitssysteme der Flasche nicht funktionieren.

CO2 ist nicht brennbar und ein relativ harmloses Gas. In geschlossenen Räumen kann es aber schädlich sein, wenn hohe Konzentrationen erreicht werden. Konzentrationen über 8% CO2 können beim Einatmen schnell Kreislaufschwäche verursachen. Symptome können Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit und Verlust der Koordinationsfähigkeit sein.
Die Berufsgenossenschaft BGN gibt als maximal zulässige Konzentration 3% CO2-Gas an. Damit ist genügend Sicherheit gewährleistet.
Man muss darauf achten, daß eventuell auströmendes CO2-Gas die zulässige Konzentration von 3% nicht übersteigt. (siehe auch Links zur BGN weiter unten). Aus dieser Betrachtung ergeben sich Mindestraumgrößen in denen CO2-Gas ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen betrieben werden darf. Nachfolgend finden Sie Formeln zur Berechnung dieser Mindestraumgrössen.

1 kg CO2 in der Druckgasflasche nimmt beim Ausströmen ca. 0,51 m3 Raum ein. Um max 3% CO2 Konzentration in der Luft zu erreichen, muß ein Raum mindestens17 m3 groß sein. Bei 2,5 m Raumhöhe sind das 6,8 m2 Fläche. Möbel verringern das verfügbare Raumvolumen!  Allgemeine Formel zur Berechnung der Mindest-Raumgröße: 

Füllmenge der CO2-Flasche in kg   x   17   =   Mindest-Raumgröße in m3

Der Faktor 17 ergibt sich aus dem Quotient 0,51 (m3/kg) / 0,03 (max Konzentration in %)

Demnach kann man zum Beispiel für eine Raumhöhe von 2,5 m folgende grobe Rechnung machen, um die Fläche zu ermitteln, die mindestens nötig ist, eine schädliche Konzentration von CO2-Gas zu vermeiden:

  •   1 kg CO2-Flasche  = mindestens          6,8m2 Fläche                        mit Möbel ca 7,5 m2
  •   2 kg CO2-Flasche  = mindestens    2 x 6,8m2 Fläche = 13,6 m2     mit Möbel ca 15 m2
  •   6 kg CO2-Flasche = mindestens    6 x 6,8 m2 Fläche = 40,8 m2     mit Möbel ca 45 m2  
  • 10 kg CO2-Flasche = mindestens 10 x 6,8 m2 Fläche = 68    m2     mit Möbel ca 75 m2
allgemein ergibt sich folgende Mindestfläche bei 2,5 m Raumhöhe (inkl. 10% mit Möbeln):

Füllmenge der CO2-Flasche in kg   x   7,5    =   Mindest-Raumfläche in m2

Die Fläche bzw das Raumvolumen muß so verbunden sein, daß Luft zirkulieren kann. In kleineren Räumen muß mit geeigneten Maßnahmen wie Gaswarngerät und Belüftung der ungefährliche Betrieb sichergestellt sein.

 
 

Weiterführende Informationen:

Eigenschaften/Herstellung:
Kohlendioxid, ein farb- und geruchloses, reaktionsträges, gut in Wasser lösliches Gas,
wird aus natürlichen Quellen oder durch Nachreinigung von Rohkohlendioxid aus
unterschiedlichen chemischen Prozessen der Erdöl- und Erdgasverarbeitung gewonnen.
Hauptanwendungen/Lieferformen:
Zur Karbonisierung von Getränken, als Inertgas zum Abdecken und pneumatischen
Fördern von explosions- oder brandgefährdeten Siloschüttgütern, als Schutzgas zum
Lebensmittelverpacken und Schweissen, zur Wachstumsförderung in Gewächshäusern,
zur Konservierung bei der Lagerung von Obst, Gemüse und Getreide, zur Neutralisation
alkalischer Abwässer, Aufhärtung von Trinkwasser, Wasserbehandlung, im medizinischen
Bereich, als Treibmittel in der Kunststoffverarbeitung, zur Hochdruckextraktion von z. B.
ätherischen Essenzen aus pflanzlichen Produkten, in flüssigem Zustand als Kälteträger, z.
B. in der Lebensmittel- und Kunststoffindustrie, als Feuerlöschmittel, als Trockeneis zu
unterschiedlichsten Kühlzwecken.
Kohlendioxid wird bei Umgebungstemperatur unter Druck verflüssigt in Druckgasflaschen
(graue Flaschenschulter), tiefkalt verflüssigt in speziell isolierten Tanks transportiert und
gelagert (z. B. Temperatur minus 20 ° C bei Druck von 20 bar) oder als Trockeneis in Form
von Blöcken, Scheiben oder »Pellets«.
Sicherheit:
Kohlendioxid ist ein sehr schwach toxisches, nahezu inertes Gas. Beim Umgang mit
Kohlendioxid ist zu beachten, dass es den zum Atmen nötigen Sauerstoff in der Luft
verdünnen bzw. verdrängen kann. Kohlendioxid ist 1,5 mal schwerer als Luft. Bei größeren
Gasaustritten kann es deshalb zu gefährlichen Anreicherungen in Bodennähe, in
Vertiefungen und Kellerräumen kommen.
 
Links:
 
Datenblätter (Zusammenstellung aus mehreren Quellen)