Einsatz von CO2 Gasflaschen in geschlossenen Räumen >> zum Wassersprudler
Gasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert sein. Sie dürfen nur stehend benutzt werden, weil sonst Druckminderer und Sicherheitssysteme der Flasche nicht funktionieren.
CO2 ist nicht brennbar und ein relativ harmloses Gas. In geschlossenen Räumen kann es aber schädlich sein, wenn hohe Konzentrationen erreicht werden. Konzentrationen über 8% CO2 können beim Einatmen schnell Kreislaufschwäche verursachen. Symptome können Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit und Verlust der Koordinationsfähigkeit sein.
Die Berufsgenossenschaft BGN gibt als maximal zulässige Konzentration 3% CO2-Gas an. Damit ist genügend Sicherheit gewährleistet.
Man muss darauf achten, daß eventuell auströmendes CO2-Gas die zulässige Konzentration von 3% nicht übersteigt. (siehe auch Links zur BGN weiter unten). Aus dieser Betrachtung ergeben sich Mindestraumgrößen in denen CO2-Gas ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen betrieben werden darf. Nachfolgend finden Sie Formeln zur Berechnung dieser Mindestraumgrössen.
1 kg CO2 in der Druckgasflasche nimmt beim Ausströmen ca. 0,51 m3 Raum ein. Um max 3% CO2 Konzentration in der Luft zu erreichen, muß ein Raum mindestens17 m3 groß sein. Bei 2,5 m Raumhöhe sind das 6,8 m2 Fläche. Möbel verringern das verfügbare Raumvolumen! Allgemeine Formel zur Berechnung der Mindest-Raumgröße:
Füllmenge der CO2-Flasche in kg x 17 = Mindest-Raumgröße in m3
Der Faktor 17 ergibt sich aus dem Quotient 0,51 (m3/kg) / 0,03 (max Konzentration in %)
Demnach kann man zum Beispiel für eine Raumhöhe von 2,5 m folgende grobe Rechnung machen, um die Fläche zu ermitteln, die mindestens nötig ist, eine schädliche Konzentration von CO2-Gas zu vermeiden:
- 1 kg CO2-Flasche = mindestens 6,8m2 Fläche mit Möbel ca 7,5 m2
- 2 kg CO2-Flasche = mindestens 2 x 6,8m2 Fläche = 13,6 m2 mit Möbel ca 15 m2
- 6 kg CO2-Flasche = mindestens 6 x 6,8 m2 Fläche = 40,8 m2 mit Möbel ca 45 m2
- 10 kg CO2-Flasche = mindestens 10 x 6,8 m2 Fläche = 68 m2 mit Möbel ca 75 m2
allgemein ergibt sich folgende
Mindestfläche bei 2,5 m Raumhöhe (inkl. 10% mit Möbeln):
Füllmenge der CO2-Flasche in kg x 7,5 = Mindest-Raumfläche in m2
Die Fläche bzw das Raumvolumen muß so verbunden sein, daß Luft zirkulieren kann. In kleineren Räumen muß mit geeigneten Maßnahmen wie Gaswarngerät und Belüftung der ungefährliche Betrieb sichergestellt sein.
Wer es genau wissen will kann folgende Formeln verwenden:
Die Menge CO2 ist das Füllvolumen der CO2-Druckflasche

ein Zuschlag von ca 10% ist sinnvoll wenn Möbel im Raum stehen. Beispiel: Gasflasche 6 kg Raumhöhe 2,9 m ergibt nach Formel 1 => (6/2,9) x (0,51/0,03) = 35,17 m2
Damit sollte die Fläche mindestens 36 m2 groß sein. Mit Möbeln wären das ca. 40 m2.
2.) Berechnung der maximal nutzbaren CO2-Gasflasche bezogen auf die vorhandene Fläche :

Wenn das Ergebnis zwischen 6 kg und 10 kg liegt, ist auf jeden Fall die kleinere Menge von 6 kg zu nehmen.Beispiel: Fläche 60 m2 , Raumhöhe 2,7 m ergibt nach Formel 2 => 60 x 2,7 x(0,03/0,51) = 9,52 kg CO2 Gas. Damit darf nur eine 6 kg Flasche eingesetzt werden. Wer trotzdem 10 kg nimmt, muß eine Gaswarnanlage vom Fachbetrieb installieren lassen. !
Weitere Infos erhalten Sie von der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten):
Links der BGN:
http://www.bgn.de/webcom/show_facharticle.php/_c-479/_nr-2/_fs-1/i.html
http://www.bgn.de/webcom/show_facharticle.php/_c-479/_nr-6/_fs-1/i.html
Download : Druckgase zur Versorgung von Getränkeschankanlagen (PDF 486 KB) von der BGN
Download: Sicherheitsdatenblätter und weitere Infos (PDF 1520 KB)