Trinkwasserverordnung
Zitat aus §1 der Trinkwasserverordnung:
"Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit
vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung
von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch
bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit
und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften
zu schützen."
um die Reinheit zu gewährleisten gibt es
die nicht überschritten werden dürfen. Diese Bestimmungen
haben nichts mit der >>
Güteklasse von Gewässern zu
tun, wo natürliche Gewässer wie Bäche, Flüsse etc. nach Verschmutzungsgrad
eingeteilt werden.
Die Trinkwasserverordnung ist dem >>
Lebensmittelrecht zuzuordnen,
während ökologische Aspekte in den Bereich des >>
Wasserrechts gehören.
Mineralwasser und Tafelwasser fallen unter die >>
Mineral- und Tafelwasserverordnung
weitere Informationen:
http://bundesrecht.juris.de/trinkwv_2001/index.html
http://www.dvgw.de/pdf/twvinhalt2.pdf (PDF
Datei)
http://www.gesundheitsamt.de/alle/gesetz/tw/twv/index_neu.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung