Jetzt trifft es auch BPA haltiges Thermopapier.
Bisphenol A (BPA) und auch das verwandte Bisphenol S (BPS) wurden von der EU als besonders gefährlich eingestuft. Außer Getränkeflaschen sind ab dem Jan. 2020 auch keine BPA-haltigen Kassenrollen zugelassen. Diese Regelung betrifft zum Beispiel den Einzelhandel, Tankstellen, Ticketcenter uva. Ein Grund ist die BPA-Belastung des Personals, das mit den Kassenbons zu tun hat. Immerhin besteht die Möglichkeit, daß beim Umgang mit den Kassenzetteln BPA über die Haut aufgenommen wird. Über die Gefahren, die durch BPA entstehen können, haben wir auf diesen Seiten bereits geschrieben (Link: Bisphenol-A). BPA wird am häufigsten zusammen mit Nahrungsmitteln aufgenommen, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). An zweiter Stelle steht nach der EFSA die Absorbition über die Haut. Außer der möglichen Einverleibung in den menschlichen Körper, ist ein weiteres Problem die Entsorgung BPA-haltigen Kassenpapiers und anderer Gegenstände, die Bisphenole enthalten. Die zulässige Konzentration von BPA im Thermopapier darf ab 2020 maximal 0,02 Prozent betragen. Das bedeutet das AUS für diesen Typ Thermopapier. BPA freien Ersatz gibt es bereits und einige Firmen wie z.B. Rewe, Edeka, DM oder ALdi nutzen dies auch schon seit einiger Zeit. Die Aufgabe des BPA, als Beschichtung auf den Kassenrollen besteht darin, bei Erhitzung bestimmter Stellen, die Farbe des Papiers zu ändern, wodurch Texte, Zahlen oder auch Grafiken sichtbar werden.
Quellen: